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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
1. Stornierung von Veranstaltungen, sofern nichts anderes vereinbart:
Storno:
• Ab Buchung werden Ihnen 20%
• innerhalb von acht Wochen vor Ankunft 50%
• innerhalb von vier Wochen vor Ankunft 75%
• und innerhalb von zwei Wochen vor Ankunft 90%
• und innerhalb von einer Woche vor Ankunft 100% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt.
Bei einem Teilnehmerausfall von mehr als 10% der gebuchten Anzahl verrechnen wir als Stornogebühr das
gebuchte Arrangement für die ausgefallenen Teilnehmer.
Wir bitten um Ihr Verständnis, da auch wir die bei uns getätigten Reservierungen einhalten müssen.
Stornierungen Ihrerseits akzeptieren wir nur schriftlich.
2. Kündigung durch das Restaurant:
Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden,
wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet b) der Ruf sowie die Sicherheit des
Restaurants gefährdet sind und c) im Falle höherer Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Restaurant berechtigt.
3. Raummieten:
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des von
Ihnen gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden. Das Restaurant behält sich den Anspruch der
Mietbezahlung einer nicht durchgeführten Veranstaltung vor.
4. Haftung:
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden,
haftet dieser selbst und sind dem Restaurant voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird das Restaurant den
Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Restaurant haftet für
Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verluste derselben nur bei grob fahrlässigem
Eigenverschulden und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen. Die Haftung für Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
5. Kündigung durch das Restaurant:
Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden,
wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet b) der Ruf sowie die Sicherheit des
Restaurants gefährdet sind und c) im Falle höherer Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Restaurant berechtigt.
6. Rechnungslegung:
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind, sofern keine besonderen
Vereinbarungen vorliegen, sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
7. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
Schutzhaus Zukunft – Traditionelle Wiener Küche und erstklassige Veranstaltungen auf der Schmelz. Besuchen Sie uns und genießen Sie gutes Essen, gemütliche Atmosphäre und kulturelle Highlights!
Montag – Sonntag: 09:00 – 24:00 Uhr
*Ausgenommen an Veranstaltungstagen